Recht
12.02.2010
Vergaberecht und Abfallentsorgung
mehr Links
Vertragsinhalt waren Dienstleistungen im Hausmüll-, im Biomüll- und Grünschnittbereich. Vor der Auftragsvergabe wurde kein Vergabeverfahren im Sinne der RL 92/50/EWG des Rates vom 18. 7. 1992 über die Koordinierung des Verfahrens zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge durchgeführt. Binnen der nationalen Fristen wurden keine Vergabekontrollverfahren eingeleitet. Im Jahr 2007, sohin zehn Jahre nach Beauftragung, leitete die Kommission aufgrund einer Beschwerde eines Wettbewerbers gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 226 EG wegen der obengenannten Vergabe ein und erhob Klage vor dem EuGH.
Der beklagte Mitgliedstaat gestand die Rechtsverletzung grundsätzlich ein. Weiters rechtfertigte er das Vorgehen einerseits damit, dass zwischen dem Vergaberecht und dem Abfallrecht ein „Spannungsverhältnis“ besteht und dass die Anwendung des Vergaberechts nicht zu ineffizienter und ökologisch nachteiliger Nutzung von Entsorgungskapazitäten führen darf. Insbesondere steht das Vergaberecht der Behandlung und Beseitigung von Abfällen möglichst nah am Ort der Erzeugung entgegen. Darüber hinaus brachte die Republik Deutschland vor, dass auch der Grundsatz der Rechtssicherheit, der durch die Fristen der nationalen Nachprüfungsverfahren abgesichert wird, gegen die Feststellung einer Vertragsverletzung spricht. Widrigenfalls hätte es jeder Wettbewerber, der ein fristgerechtes nationales Nachprüfungsverfahren willentlich unterlassen hat, in der Hand, mittels einer Beschwerde an die Kommission das nationale Vergaberechtsschutzsystem zu konterkarieren.
Der EuGH bestätigte die Besonderheit im Bereich der Abfallentsorgung und den Grundsatz, wonach Umweltbeeinträchtigungen nach Möglichkeit an ihrem Ursprung zu bekämpfen sind. Er sprach jedoch aus, dass die Richtlinie als solches den öffentlichen Auftraggeber nicht daran hindert, einen Vertrag mit Bietern zu schließen, die in der Lage sind, die Abfälle möglichst nah am Ort ihrer Erzeugung zu beseitigen. Das Verhältnis zwischen Vergaberecht und Abfallrecht rechtfertigt nicht, dass ein öffentlicher Auftraggeber einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über die Müllentsorgung vergibt, ohne ein Vergabeverfahren mit europaweiter Ausschreibung durchzuführen.
Nationale Regelung
Zur Frage der Rechtssicherheit führte der EuGH aus, dass eine nationale Regelung, wonach die Nachprüfung einer Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers binnen einer angemessen Frist beantragt werden muss, dem Grundsatz der Rechtssicherheit entspricht und dem Effektivitätsgebot dient. Die Bundesrepublik Deutschland kann daraus jedoch nicht ableiten, dass es dem Grundsatz der Rechtssicherheit widerspricht, wenn die Kommission wegen eines Vertrages, gegen den kein Rechtsbehelf mehr eingelegt werden kann, ein Vertragsverletzungsverfahren einleitet. Der EuGH begründete dies insbesondere mit den Unterschieden zwischen den nationalen Vergabekontrollverfahren und dem Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 226 EG. Diese Unterschiede bestehen einerseits in den Verfahrensparteien und andererseits in den unterschiedlichen Rechtsschutzzielen dieser Verfahren. Die Richtlinie 89/665 – mit der die Mitgliedstaaten verpflichtet wurden, wirksame Maßnahmen im Zusammenhang mit vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren zu setzen – kann nicht die Anwendung von Art. 226 EG infrage stellen, da dadurch die Tragweite der Bestimmungen des EG-Vertrags beschränkt würde. Der Gerichtshof sprach eindeutig aus, dass das Risiko, dass nicht berücksichtigte Bieter, die Fristen der nationalen Nachprüfungsverfahren umgehen können, indem sie die Kommission mit einer Beschwerde im Hinblick auf eine auf Art. 226 EG gestützte Klage befassen, in Kauf genommen werden muss (EuGH Rs C17/09).
RA Dr. Stephan Heid
Heid Schiefer Rechtsanwälte OG
Landstraßer Hauptstraße 88/2-4, A-1030 Wien
T +43(0)1/9669786 ,F +43(0)1/9669790
office@heid-schiefer.at, www.heid-schiefer.at

ÖSTERREICHISCHE BAUZEITUNG
|
|
NEWSLETTER
|
BESTELLEN |
BAUZEITUNG SERVICE
BAUZEITUNG KALENDER
SERVICE-EXTRA
| /img src="/bilder/linksymbol.gif" width="16" height="14" vspace="5" style="margin-right: 1px;"> | Mehr Service finden Sie auf |
ADVERTORIAL
Werbung
Werbung


Drucken
Empfehlen
Kommentieren
Share
Kommentar schreiben





