05.03.2010
Bauen und das ewige Leben

Ursula Schneider, pos Architekten, brachte die Stimmung in puncto Klimaschutz und Ressourcenschonung auf den Punkt: „Wenn ich höre, was wir in Zukunft alles machen werden, drängt sich mir die Frage auf, was wir in der Vergangenheit alles versäumt haben.“ Die europäische Gebäuderichtlinie der EU (EPBD, europäische Energieeffizienzrichtlilnie für Gebäude) verlangt bis 2020 den Bau von energieÂautarken Gebäuden. Günther Liebel, Lebensministerium, verbreitete für Österreich grundsätzlich Optimismus – auf seine positiven Gedanken bezog sich auch oben zitierte Aussage von Ursula Schneider. Liebel betonte jedoch, dass mit der Wohnbauförderung neue Modelle durchgedacht werden sollten, mit deren Hilfe bestimmte Sanierungsschritte als Bedingung für die Förderungswürdigkeit vorgeschrieben werden könnten: „Ordnungspolitische Schritte werden notwendig sein, um energieeffiziente Maßnahmen zu forcieren.“ Das Lebensministerium arbeitet mit dem Wirtschaftsministerium an einer Energiestrategie für Österreich. Weitere positive Entwicklungen laut Liebel: höhere Qualitätsstandards wie auch Zertifizierungssysteme für Qualität.
Sterben erlaubt
Karl Torghele, Spektrum und Präsident des Institutes für Baubiologie und -ökologie, IBO, provozierte mit seiner These: „Vom ewigen Leben – oder dürfen Häuser auch sterben?“ Mit der OIB-Richtlinie 6 kam Österreich der EU-Aufforderung nach, Mindeststandards für die Sanierung von Gebäuden umzusetzen. „Unsere tatsächliche Sanierungsquote beträgt jedoch knapp 1,2 Prozent. Das bedeutet, dass in Österreich ein Gebäude an die 80 Jahre stehen bleibt, bis es auf den neuesten technischen Stand gebracht wird. Dazu kommt, dass immer noch mehr neue Einheiten errichtet als saniert werden“, wetterte Torghele.
Der Klimaschutzexperte analysierte die Gründe für die Zurückhaltung bei Sanierung: „Wesentliche Hemmung ist dabei u. a. das Wohnungseigentumsgesetz, welches in vielen Sanierungsbelangen Einstimmigkeit der Eigentümergemeinschaft verlangt. Dazu kommt, dass die Renditen für unsanierte Projekte oft höher sind. Letztlich haben wir in Österreich jedoch eine dermaßen große Flut an Regelwerken und technischen Anforderungen, die Investoren vor Sanierungsprojekten zurückschrecken lassen“, erklärte Torghele. Er ist davon überzeugt, dass erst wenn der österreichische Sanierungsbestand auf Vordermann gebracht wird, ein Senken des Energieverbrauchs für Raumwärme spürbar und möglich ist.
In dem parallel zum Kongress gelaufenen Workshop zum Stichwort „Nachhaltig massiv“, wurde die gleichnamige Forschungsarbeit – siehe dazu auch bauzeitung 4/5 – vorgestellt und diskutiert. Carl Hennrich, Geschäftsführer Fachverband Steine und Keramik, erläuterte die Hintergründe: „Die zu geringe Nachhaltigkeit von mineralischen Baustoffen geht auf die Versäumnisse der vergangenen Jahre zurück. Es mangelte an institutionellen Tätigkeiten und geschlossenem Auftreten. Unser Forschungsprojekt ‚Nachhaltig massiv‘ will diese Lücke schließen. Mit 15 Teilprojekten wagen wir eine ausgewogene Betrachtung der mineralischen Baustoffe und einen Blick in die Zukunft.“
Sorgfältig entscheiden
Wolfgang Amann, Institut für Immobilien, Bauen und Planen (IIBW), betonte den Trend Österreichs zum Neubau anstelle von Sanierung: „Vor drei Jahren schlug ich gemeinsam mit der Baustoff- und Ziegelindustrie eine Möglichkeit vor, den Neubau wirtschaftlich zu lenken: Beim Ansuchen für einen Neubau bedarf es der Interessenbekundung der öffentlichen Hand, um überhaupt bauen zu dürfen.“
Hildegund Mötzl (IBO) rief die europäische Norm CEV TC 34, Nachhaltigkeit von Bauwerken, mit den 16 Indikatoren für die Ökobilanz, welche sich auf die Gewinnung des Rohstoffes bis zum Bau und letztlich auch dem Abbruch bezieht, in Erinnerung. Das IBO entwickelte speziell für die Baubranche die Software Ecosoft zur Erstellung von Ökobilanzen mit Datensätzen u.Âa. zu Baumaterialien, Prozessen und Haustechnik. Ecosoft ermöglicht Massenbilanzen inklusive der Zuordnung zu Entsorgungswegen wie Recycling oder Deponie.
Argumente für Abriss – Neubau (IIBW)
• Sanierungskosten zu hoch (mehr als 50 Prozent der Neubaukosten)
• keine Mieter
• mehr Nutzflächengewinn
• wenn die ökologische Performance des Neubaus besser ist (Sanierung auf Passivhausstandard ist meist wesentlich teurer)
• nicht schützenswerte Bausubstanz
• soziale Aspekte passen
• Wohnungen wirtschaftlich und planerisch nicht sinnvoll sind (Nachkriegsbauten)

Speziell für die Altbausanierung: Eine Innendämmung für schützenswerte Gebäude, bei denen in die Fassade nicht eingegriffen werden darf, die ihre Premiere auf der Bauen und Energie feierte.
Christian Pöhn von der MA 39 sprach über den Schwerpunkt Energiekonzepte und Bewertung. Ein Resultat der Vorgaben aus der Richtlinie 2002/94/EG des europäischen Parlaments ist der mittlerweile verpflichtende Energieausweis. Pöhn erklärte: „Der Energieausweis stellt Energiekennzahlen zur Verfügung, die dazu geeignet sind, energetisch ‚gute‘ Gebäude von energetisch ‚schlechten‘ Gebäuden zu unterscheiden. Die Energiekennzahlen dienen nicht dazu, die jährliche Heizkostenabrechnung zu ersetzen.“ Daraus folgert Pöhn, dass der Energieausweis in erster Linie eine bewusstseinsbildende Wirkung hat. Die nächste Stufe stellt für die Experten künftig der Gebäudeausweis dar. „Die Erwartungshaltung an einen zukünftigen Gebäudeausweis ist dieselbe wie an den Energieausweis, nur dass sämtliche technische Anforderungen dabei methodisch sauber und für Experten und Laien gleichermaßen gut lesbar sein sollen“, so Pöhn. Abschließend weist der Experte auf die Wichtigkeit der gesellschaftlichen Akzeptanz hin: „Eine der wesentlichsten Bedingungen für einen zukünftigen Gebäudeausweis wird wohl die demokratische Entwicklung der Bewertungskriterien sein. Solange es messbare Indikatoren sind, ist die Erstellung durch Experten klug, sobald es aber um bewertbare Indikatoren geht, ist breitester gesellschaftlicher Konsens erforderlich. Daher ist die Grundvoraussetzung für gutes Gelingen und hohe Akzeptanz breitester gesellschaftlicher Diskurs mit daran anschließendem Konsens.“
Auch Susanne Geissler von der österreichischen Energieagentur betont die Notwendigkeit der Bewusstseinsbildung und den damit einhergehenden Nutzen von Gebäudebewertungskonzepten. „Gebäudebewertungsmodelle zielen darauf ab, die Gebäudequalität transparent zu machen und das Bewusstsein für die Vorteile dieser Gebäude hinsichtlich Energieeffizienz, Nutzerkomfort und Schonung von und Umwelt und Klima zu stärken“, so Geissler. Eine Nachfrageänderung am Markt ist mitunter das Ziel der energetisch transparenten Gebäudequalität. Die unterschiedlichen Modelle wie der verpflichtende Energieausweis oder das freiwillige Modell klima:aktiv sind laut GeissÂler stufenweise zu betrachten. Das heißt, die eruierten Werte müssen im jeweiligen Modell nicht doppelt erhoben werden, sondern ergänzen einander. Damit stehen diese Energiekonzepte nicht in Konkurrenz zueinander. Ein reger fachlicher Austausch unter Experten findet bereits statt, wie Susanne Geissler bestätigt.
Kapillaraktive Dämmstoffe
Die Sanierung von Gründerzeithäusern gestaltet sich oft schwierig. Häufig ist eine Außendämmung bei einer thermischen Sanierung nicht oder nur schwer möglich. Doch mittlerweile gibt es innovative Lösungsansätze. „Der Einsatz von Innendämmungen erfordert sorgfältige Planung und besondere Bedachtnahme auf Feuchtetransport und -speicherprozesse. Eine besonders interessante Lösung stellen kapillaraktive Dämmstoffe dar, da diese auf erhöhten Feuchteanfall durch verstärkten Wassertransport in geringer belastete Zonen reagieren“, erklärte Thomas Zelger vom Österreichischen Institut für Baubiologie und -ökologie GmbH. Planung, Abdichtung und Sicherheit spielen auch bei der Mauerwerkstrockenlegung eine große Rolle. Clemens Hecht und Harald König von der Technischen Universität Wien setzten sich speziell mit der Schadensursache „kapillaraufsteigende Feuchtigkeit“ auseinander.
„Zur Lösung der Schadensursache stehen für die Anwendung einer Horizontalabdichtung sehr gute Grundlagen in Form von Normen und Merkblättern für die Planung und Begleitung der Maßnahmen zur Verfügung“, erläuterte Clemens Hecht. Dennoch weisen Hecht und König darauf hin: „Nicht immer sind Horizontalabdichtungen notwendig, sodass aus wirtschaftlichen und gegebenenfalls denkmalpflegerischen Gründen andere Maßnahmen möglich sind, die jedoch einen größeren planerischen Aufwand und eine entsprechende Begleitung durch Fachleute bedeuten.“
Diana Danbauer




Drucken
Empfehlen
Kommentieren
Share
Kommentar schreiben



