Round Table
12.03.2010
Erleichterung durch Standards

Peter Rosenberger, hat als Baumeister ein gespaltenes Verhältnis zur 18. Version der LBH: „Ich sehe die Bemühungen dahinter, andererseits sehe ich aber auch, dass am Bau immer mehr festgeschrieben wird, die Flexibilität der Bauausführenden eingeschränkt und Entwicklungen in der Bauwirtschaft vernachlässigt werden."
Josef Winkler ist täglich mit der LBH konfrontiert: „Unsere Kalkulationen, Ausschreibungen und Angebote werden mit der LBH abgewickelt. Gerade in der Revitalisierung erlauben eigens verfasste Texte zu viel Handlungsspielraum, mit der LBH kann man die Leistungen standardisieren - damit wird es für uns Ausführende doch einfacher."
Roman Duskanich: „Die LBH hat wie jeder Standard seine Vor- und Nachteile, aber es ist meiner Meinung nach die einzige Möglichkeit, auszuschreiben, wenn man nicht funktional ausschreiben will. Der Nachteil ist sicher, dass wie immer bei Standards die Flexibilität verlorengeht. Vorteile sind vor allem wirtschaftliche, der Stand der Technik ist standardisiert, so kommt nicht mehr von jedem Auftraggeber eine eigene Version. Jede Baufirma bräuchte ohne LBH eine eigene Kalkulation - so gibt es einen Standard für alle Positionen. Es gibt eine Basiskalkulation, auf die er aufsetzen kann. Die LBH 18 bringt eine Einheitlichkeit durch alle Bereiche. Bei frei formulierten Positionen gibt es zu viele Unsicherheiten."
Franz Pachner begleitet das Bundesvergabegesetz von Anbeginn: „Das Bundesvergabegesetz schreibt uns die standardisierten LB relativ streng vor, die Vorteile sind klar, sie reduziert den Aufwand bei Ausschreibungen. Dass die Flexibilität dabei verlorengeht, ist sicher ein negativer Punkt, und dabei verstehe ich die Baumeister."
Monika Ilg kennt auch aus ihrer Praxis als Architektin den Aufwand mit der Erstellung von Leistungsverzeichnissen auf Basis von Leistungsbeschreibungen. Sie arbeitete als stellvertretende Vorsitzende des Arbeitskreises zur ÖNorm A 2063 mit, die unter anderem den Datenaustausch von Leistungsbeschreibungen regelt: „Bei der neuen LBH mussten die ÖNormen A2063 und die Vorgängerversion B2062 eingehalten werden, eine Herausforderung für die Herausgeber. Für den Anwender bedeutet jede Umstellung von einer LB-Version auf die nächste einen arbeitsintensiven Schritt, der aber gerade durch die ÖNorm A2063 Vorteile - Stichwort Änderungskennzeichnung - bringt."
Helmut Houdek sieht sich als Vertreter der Auftraggeber und Auftragnehmer: „Ich vertrete als führender Softwarehersteller für das Bauwesen 80 Prozent der Bauwirtschaft, die täglich mit der LBH konfrontiert ist. Wir sind bemüht, neue Normen und Leistungsbeschreibungen so einfach wie irgend möglich für den Anwender in unsere Software zu implementieren. Erfreulich an der neuen LBH ist einerseits, dass es deutlich weniger Positionen als in der alten Version gibt. Ich sehe aber andererseits auch den Nachteil, dass die Vereinheitlichung die Flexibilität einschränkt. Mit der neuen LBH hab ich einen durchgehenden Abwicklungsprozess."
Warum war die Version 18 notwendig?
Duskanich: „Der Stand der Technik mit vielen neuen Normen vor allem im Baumeisterbereich hat sich geändert, auch im Leistungsbeschreibungsbereich, die Leistungsgruppen waren bereits überaltert. Die LBH ist in den 80er-Jahren entstanden und historisch gewachsen, es wurde immer differenzierter, ständig wurden Ergänzungen hinzugefügt. Dadurch war eine Rückführung notwendig, das Reduzieren auf die wesentlichen Dinge. Jetzt sind 80 Prozent der Positionen standardisiert. Ein weiteres Ziel war, den Aufwand in der Ausschreibung und der Abrechnung zu reduzieren. Wobei: Änderungen passieren ständig, wir arbeiten ja bereits an der nächsten Version."
Rosenberger: „Das Normungsinstitut verwaltet zurzeit 21.000 Normen. Davon sind 5.000 baubezogene Normen, es kennt sich in Wahrheit kein Mensch mehr aus. Kein Baumeister baut in Bezug auf komplett alle Normen. Dann kommt noch die Krücke LBH dazu. Die LBH verführt dazu, alles auf dieses Dokument zurückzuführen und die eigentliche Bauaufgabe rückt in den Hintergrund. Heute sehen Sie auf Baustellen immer riesige Baubüros. Die Kategorisierung führt dazu, dass die eigentliche Bauaufgabe stark in den Hintergrund rückt. Als ich am Bau begann, hatten wir mit der LB 6 eine einfache Methode. Die Handschlagqualität ist aufgrund der Überstandardisierung auch verlorengegangen. Jeder beruft sich auf das Regelwerk, die unternehmerische Freiheit ist sehr reduziert. Bei funktionalen Ausschreibungen gibt es dann Probleme, weil die Jungen auf die standardisierten Systeme eingestellt sind. Aber sicher gibt es viele Projekte, wo eine funktionale Ausschreibung nicht sinnvoll ist."
Duskanich: „Mich wundert, dass das gerade Sie sagen! Sie laufen bei mir offene Türen mit Ihren kritischen Anmerkungen ein. Ich lade Sie ein, in unserem Arbeitskreis mitzuarbeiten - denn ich habe immer die Position vertreten, dass wir reduzieren müssen, gern auf 20 Prozent der Positionen. Doch die Auftragnehmer lehnten das ab. Ich musste bei jeder Position kämpfen."
Rosenberger: „Das geht nicht, ich verdiene mein Geld auf der Baustelle und nicht in Arbeitskreisen. Natürlich gibt die LBH Sicherheit. Ich meine, dass das Vertrauen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sehr gestört ist. Es geht ja nicht darum, wie viel jede einzelne Position kostet."
Winkler: „Gerade in der Sanierung hatten wir doch immer das Problem, eine Leistung so zu beschreiben, dass der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer damit klarkommt. Die vielen Streitereien sind meist bei den Leistungsbeschreibungen entstanden. Ich sehe die LBH als Erleichterung auf der Baustelle als auch gegenüber dem Auftraggeber. Mein Frust beginnt dort, wenn man eine Ausschreibung aufgrund der LBH perfekt vorbereitet hat, und dann kommen die Vorbemerkungen vom Ausschreiber dazu. Die meisten privaten Ausschreiber setzen die LBH damit eigentlich wieder außer Kraft. Da muss noch Disziplin eingebracht werden, denn sonst werden wir die Streitereien nie wegbekommen."
Rosenberger: „Ich unterstütze die positiven Seiten der LBH. Ich schätze 50 Prozent der Aufträge sind privat, da kann ich mit einer funktionalen Ausschreibung und einer detaillierten Planung perfekt arbeiten. Jeder weiß, was er zu tun hat."
Winkler: „Ja, aber das Stichwort ist, wenn keine Änderungen passieren."
Rosenberger: „Die LBH sehe ich dann als sinnvoll, wenn die Bauaufgabe vorab nicht wirklich erkennbar klar definiert ist. Im Sanierungsbereich halte ich sie für sinnvoll, aber im Neubau kann man darüber diskutieren."
Ilg: „Die Kritikpunkte sind, dass die LBH zu komplex ist und daher oft falsch angewendet wird. Das ist auch der Fall, wenn freiformulierte Positionen des Ausschreibers Bestimmungen der LBH wieder außer Kraft setzen. Dann erleichtert die LB-HB weder dem Ausschreiber noch dem Angebotsersteller die Arbeit. Vielleicht ist zu wenig Know-how der Grund, warum teilweise falsch mit der LBH umgegangen wird."
Houdek: „Leistungsbeschreibungen dienen der Vergleichbarkeit von Ausschreibungen. Vorteile gibt es für beide Seiten, den Auftraggeber und Auftragnehmer. Zudem ist die LBH quasi produktneutral. Ich kann die Ausschreibung so gestalten, wie ich sie für das jeweilige Bauvorhaben als sinnvoll empfinde. Wichtig ist es, so früh wie möglich die passenden Softwareanwendungen zu integrieren, damit der Anwender alle Möglichkeiten wie etwa die Verwendung der von uns herausgegebenen Standardkalkulation auch von Anbeginn nutzen kann. Vorteilhaft ist, dass die früheren Positionen aus der LBH 17 durch Verweise integriert sind, somit eine Vergleichbarkeit zwischen alter und neuer LBH gegeben ist."
Pachner: „Die Bemühungen, die Bürokratie im Bundesvergabegesetz wie auch bei Ausschreibungen zu reduzieren, sind bei kleinen Projekten nicht gelungen. Es wird immer bürokratischer - für kleine Unternehmen mit Sicherheit zu viel Aufwand. Die starke Verrechtlichung ist ein Weg in die falsche Richtung."
Eigentlich wird mit der LBH vorausgesetzt, dass die Baubranche eine Software verwendet. Ist das in der Praxis so?
Rosenberger: „Nein, denn Software kostet Geld, jedes Update kostet extra. Ich muss mich in Abhängigkeit mit einem Software-Unternehmen begeben. Ich frage mich schon, ob die Kostenkomponente der Bausoftware da wirklich überdacht wurde. Ich hatte z. B. einen Fehler in einer Position - die gesamte Leistungsbeschreibung war damit falsch."
Houdek: „Natürlich hat die Software ohne den Updates keinen Sinn. Eine Software muss alle Neuerungen in den aktuellen Normen- und Regelwerken beherrschen, nur dann kann sie effektiv eingesetzt werden. Wir haben für die Implementierung der neuen ÖNorm nahezu ein halbes Jahr Entwicklungsarbeit benötigt, im regen Austausch mit dem Normungsinstitut. Das Wirtschaftsministerium hat die LBH 18 aufgrund der doch massiven Änderungen nicht ohne Grund in beiden Normenwelten herausgegeben."
Duskanich: „Wir wissen, dass Umstellungen immer eine Zeit brauchen, bis sie angenommen werden."
Ilg: „Eine Norm, die den Datenaustausch einer Leistungsbeschreibung und der Leistungsverzeichnisse beschreibt, ohne Grunddaten der entsprechenden Leistungsbeschreibung, kann nicht umgesetzt werden. Es war sehr wichtig, dass die LB-HB und die LB-HT auch nach der neuen Norm erschienen sind. Die Frage ist natürlich, bis wann ein flächendeckender Einsatz der LB-HB18 gegeben ist. Denn bis ein Bauunternehmen seine Kalkulation umgestellt hat, benötigt es dafür natürlich Zeit."
Houdek: „Die öffentliche Hand muss die neue LBH / neue Norm verpflichtend vorschreiben, damit sich diese auch zeitnah durchsetzen."
Duskanich: „Es kommt sehr auf die Baumaßname an, wenn ich z. B. viele kleine Auftragnehmer habe, werden wir mehr Geduld haben müssen als bei großen."
Houdek: „Den Zeitfaktor werden wir auch bereits nach der Veröffentlichung der neuen LBH brauchen."
Rosenberger: „Wir haben seit drei Jahren die OIB-Richtlinien, damit haben wir Bauschaffenden zu kämpfen, dazu kommen die Vergaberichtlinien, die Energierichtlinien, die neuen Normen etc. Der Ausschreibende gibt vor, was zu tun ist, wir sind quasi immer die Zweiten. Da gibt es keinen gemeinsamen Prozess. Es gibt Kollegen, die schauen sich die Ausschreibung zuerst danach an, was nicht drinnen steht. Dann machen sie erst die Kalkulation - denn auch die Nachforderungen sind ein großes Thema am Bau."
Duskanich: „Wir haben in der neuen Version rund 30 Prozent der Positionen reduziert."
Winkler: „Ich bin davon überzeugt, dass die neue LBH nur Vorteile bringen wird, auch für Subunternehmer."
Ilg: „Vor allem eine funktionale Ausschreibung ist doch viel mehr Aufwand."
Winkler: „Wir bearbeiten, kalkulieren und schreiben jedes Bauvorhaben nach der LBH aus. Natürlich steht da viel Schulung dahinter, und da sind wir als großes Bauunternehmen im Vorteil. Für mich ist die LBH eine Erleichterung im Baualltag."
Houdek: „Die Änderungskennzeichnungen sind z. B. ein gewaltiger Vorteil, die Sicherheit hinsichtlich Textinhalten geben. Früher sind Ihnen inhaltliche Änderungen vielleicht gar nicht aufgefallen, die Positionsnummer war ja immer die gleiche."
Winkler: „Die Bauwirtschaft - auch wir - war in der Entstehung der LBH intensiv beteiligt, das ist wichtig, damit auch ein praxisnahes Regelwerk entsteht."
Duskanich: „Natürlich ist die Einbindung der betroffenen Gruppen wichtig, aber auch schwierig, weil jeder im Arbeitsalltag eingespannt ist. Wir haben rund 20 Vertreter, auch aus dem Baugewerbe, und wir haben ein Einstimmigkeitsprinzip nach der Diskussion im kleinen Kreis."
Ilg: „Wir haben uns in der ÖNorm A2063 z. B. sehr dafür eingesetzt, dass Änderungen von einer LB-Version zur nächsten für Auftragnehmer und für Auftraggeber durch Änderungskennzeichen und Änderungsanmerkungen nachvollziehbar werden. Das ist uns, glaub ich, ganz gut gelungen."
Rosenberger: „Es ist schwierig, dass wir in allen Normenausschüssen mitarbeiten, weil das sehr aufwändig ist."
Duskanich: „Große wie auch kleine Baumeister engagieren sich sehr, mir gehen in den Arbeitskreisen die Auftraggeber stärker ab."
Houdek: „Wir machten einige Workshops, die sehr gut besucht waren. Unsere Werkzeuge unterstützen Bauunternehmen und Planer, damit diese die LBH 18 wie auch die neuen Normen bestmöglich nützen können. Dass der Anwender eine Erleichterung über die Standardisierung erfährt, ist unser Ziel. Alles Neue verunsichert zunächst, und wir dürfen daher mit unseren Anwendungen nicht noch mehr Komplikation bringen."
Ilg: „Die Software muss selbsterklärend sein, einige Abläufe geschehen auch im Hintergrund, damit der Anwender nicht überlastet wird. Er sollte ohne Zusatzerklärungen auskommen, das vereinfacht die Anwendung, und das neue System wird rascher angenommen. Unsere Aufgabe ist auch, dass wir kompatible Lösungen liefern, die eine Erstellung von Leistungsverzeichnissen nach beiden Normen, A2063 und B2063, unterstützen."
Houdek: „Wir haben viel in das Thema Plausibilitätsprüfung investiert, der Anwender wird mittels interaktivem Fehlerprotokoll einfach zu seinen Fehlern geführt und kann diese korrigieren. Die Schemadateien zum Datenaustausch der neuen ÖNorm sind sehr rigide, verzeihen kaum Fehler. Das wird zu einem Umdenken führen, denn schon kleinste Fehler und nicht vollständig ausgefüllte Daten können den Datenaustausch verhindern."
Ilg: „Wir haben bei unseren Schulungen am Feedback von den Anwendern gesehen, dass die Änderungen positiv aufgenommen werden. Das ist natürlich auch für uns sehr wichtig."
Pachner: „Die Option des elektronischen Datenaustausches sehe ich als einen gewaltigen Vorteil."
Duskanich: „Wir arbeiten weiter an Vereinfachungen, aber die Vorteile der neuen LBH überwiegen - vor allem im Vergleich zur funktionalen Ausschreibung."
Pachner: „Wir müssen sicher darauf achten, dass alle Regelwerke miteinander praktikabel bleiben. Ich bin einmal gescheitert, das Vergaberecht zu vereinfachen, doch ich werde nicht aufgeben. Was ich nun als echtes Problem erkenne, ist, wie kann ich bei Ausschreibungen die Subunternehmer miteinbeziehen."
Ilg: „Natürlich können wir über die Kostenplanung mit Elementen auch Lösungen für funktionale Ausschreibungen bieten. Aber mit einer Software kann ich für Leistungsbeschreibungen mehr Service für den Anwender bieten - auch in Kombination mit der neuen Norm. Um technische Innovationen zu neuen Standards zu positionieren, brauche ich Leistungsbeschreibungen. Mit der Software hat der Anwender den Überblick und kann seine Ausschreibung leichter bewältigen. Aufgrund der Implementierung der ÖNorm A 2063 kann ich nun auch Randbereiche - die außerhalb der LBH liegen - miteinbeziehen."
Houdek: „Wir werden alles daran setzen, dass der Anwender so wenig wie möglich Neues lernen muss und er so weiterarbeiten kann, wie er es gewohnt ist. Denn auch das kleine und mittlere Bauunternehmen muss mit den neuen Tools und Anforderungen umgehen können."
Gisela Gary




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