26.03.2010
Brand erhitzt die Gemüter
Es ist ein „Exemplar eines Brandes, das unbedingt in die Brandschutzverordnung integriert werden muss“, fordert Bernd Wolschner, Vorstandsvorsitzender des Verbandes Österreichischer Beton- und Fertigteilwerke (VÖB), aus aktuellem Anlass. Gemeint ist damit ein Großbrand eines Wohnhauses in Salzburg vor wenigen Wochen. Ein noch glimmender Zigarettenstummel in einem Plastikkübel löste ausgehend von einem Balkon im zweiten Stock einen verheerenden Brand aus, binnen 15 Minuten stand bereits das Dach in Flammen. Offensichtlich wesentlicher Faktor des raschen Brandhergangs und im Mittelpunkt der aktuellen Kritik: der völlig zerstörte Salzburger Wohnbau wurde in Holzriegelbauweise errichtet.
Warnung vor steigenden Schäden
„Neu daran ist das Durchbrennen des gesamten Hauses durch die Holzriegelwände. Das wird künftig häufiger passieren“, warnt Wolschner – will die Kritik aber nicht gegen den Konkurrenzbaustoff Holz verstanden wissen. Vielmehr steht die Harmonisierung der Bauordnungen der Länder, die laut Wolschner eine „Entwicklung zu einer vereinfachten Brandschutzordnung“ darstellt, am Pranger. Werden keine Maßnahmen ergriffen, drohe ein Anstieg der sozialen, materiellen und finanziellen Schäden durch Feuer. Der VÖB-Chef: „Jeder Baustoff ist gut und schlecht. Es geht um die technische Ausführung. Es ist absurd: die Abschaffung der Brandschutzmauern, viel zu große Brandabschnitte. Österreich braucht Regelungen, die stärker auf die verwendeten Baumaterialien Rücksicht nehmen. Gebäude müssen dem Feuer so lange widerstehen, bis Maßnahmen zur Rettung von Personen, Hab und Gut und zur gezielten, die Baustruktur erhaltenden Brandbekämpfung gesetzt werden.“ Und VÖB-Geschäftsführer Gernot Brandweiner dazu ergänzend: „Die Bauträger nutzen die Bauvorschriften aus. Was drinnen steht, wird auch genehmigt. Das ist eine Kostenfrage, schließlich muss scharf kalkuliert werden.“
Aufreger harmonisierte Bauordnung
Und auch neue Trends in Architektur und Wohnhochhausbau hätten dazu geführt, dass Gefahren entstehen, die bisher nicht voll eingeschätzt werden können. Problematisch dabei ist insbesondere, so Wolschner, dass Wohnhäuser aus brennbaren konstruktiven Baustoffen inzwischen bis zu fünf Geschoßen, bei Dachbodenausbauten sogar bis zu 26 Metern Höhe gebaut werden können. Laut harmonisierter Bauordnung darf außerdem ein Brandabschnitt im Wohnbau bis zu 1.200 Quadratmeter haben, das entspricht etwa zehn Wohnungen mit 120 Quadratmeter, die sich etwa über drei Geschoße erstrecken können.
Auch wenn bei den unterschiedlichen Baumaterialien formal die gleiche Brandwiderstandsklasse erreicht wird: Unterschiede machen sich in der Realität – etwa wenn metallische Verbindungen von Holzteilen durch Hitze ihre Festigkeit verlieren – bemerkbar. „Auch muss man auf nachträgliche Änderungen Rücksicht nehmen. Schließlich kann die Versetzung einer Steckdose nicht verboten werden. Herkömmliche, massive Bauten sind gegen Fehler etwa bei der Installation weitgehend unempfindlich. Sie wirken zusätzlich als Brandstopper, von denen keine weitere Gefahren ausgehen, während andere Materialien selbst zur Brandlast und zur Brandausbreitung beitragen“, unterstreicht Wolschner die Vorteile „seines“ Baustoffes Beton. Diese Unterschiede werden aber in den Brandschutzbestimmungen nicht berücksichtigt.
Weitere Aufreger für den VÖB: Keine Bauteilanforderungen bezüglich Brandschutz werden bei der Gebäudeklasse 1, freistehenden Gebäuden mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschoßen, in den oberen Geschoßen bei tragenden Bauteilen, bei Trennwänden sowie Decken und Treppen gestellt. In einer dem VÖB vorliegenden Fassung der OIB-Richtlinie für Gebäudeklasse 2 wird inzwischen nicht mehr definiert, was eine Brandwand ist und können muss. Übliche Regelungen zu „Brandschutzmauern“ würden durch sehr weit gefasste Definitionen von „Brandabschnitten“ ersetzt. Innerhalb eines Brandabschnittes – also auch für Trennwände und Decken – ist nur eine Feuerwiderstandsklasse vorgesehen. In einigen Bundesländern soll die Definition „Reihenhaus“ in „lang gestrecktes Haus“ ersetzt werden. Demnach hat das einzelne Haus nicht mehr vier Außenwände, sondern zwei davon werden gemeinsame Wände mit dem Nachbarn. Abseits der Brandproblematik erwartet der VÖB dadurch auch Probleme bei der Abgrenzung des Eigentums. Die aufkeimende Frage: Wem gehört die Trennwand? Wer ist für den Erhalt verantwortlich? Und, so Wolschner und Co: „Eine vollständige Trennung der Häuser im Sinn einer „Feuermauer“ bis über das Dach hinaus verhindert naturgemäß besser die Ausbreitung von Bränden über den Dachstuhl auf die benachbarten Häuser. Schließlich wurde der Bauabstand von mehreren Metern zwischen den Häusern, der auch dem Brandschutz dient, weggelassen.“ Übrigens: Der zerstörte Wohnbau in Salzburg soll nun neu errichtet werden – in Massivbauweise.
(Redaktion: Helmut Melzer, Die Bauzeitung)

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