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Wirtschaft
16.04.2010
Rechtzeitig schützen
Rechtsstreitigkeiten am Bau kosten Nerven, Zeit und Geld. Viele Differenzen könnten auch außergerichtlich geregelt werden. Zusätzlich schützen neue Versicherungspakete vor unliebsamen Überraschungen.
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Versicherungen sind in der Baubranche ein wichtiges Thema. Verschiedene Pakete von unterschiedlichen Anbietern sind am Markt verfügbar. Doch oft ist das Angebot nicht mehr überschaubar. Gerald Katzensteiner von der VAV Versicherung empfiehlt für ausführende Bauunternehmen zwei zentrale Versicherungen: die Betriebshaftpflichtversicherung und die Bauwesenversicherung. „Die Bauwesenversicherung stellt eine sinnvolle Ergänzung zu einer Betriebshaftpflichtversicherung dar und kann als Art Kaskoversicherung für zu errichtende Bauwerke dargestellt werden", erläutert Katzensteiner in „Sinnvolle Versicherungen für die Bauwirtschaft" in dem Band „Bau- und Vergaberecht."
Für Helmut Tenschert, Konsulent der Styriawest, sind für Baumeister im Moment hauptsächlich vier Versicherungen von Interesse: die Haftrücklassversicherung, die Haftpflichtversicherung, die Gewährleistungsversicherung und die Umweltsanierungskostenversicherung. Immer häufiger wird auch eine maßgenschneiderte Rechtsschutzversicherung empfohlen, um sich vor hohen Kosten und zeitintensiven Bauprozessen so gut wie möglich zu schützen.
Die Bundesinnung Bau und die Versicherung Styriawest haben gemeinsam ein Projekt zur außergerichtlichen Streitbeilegung entwickelt: Mittels Schlichtungsstelle soll eine Alternative zu einem aufwändigen Gerichtsverfahren geschaffen werden. „In Zeiten wie diesen ist eine Haftrücklassversicherung für Baumeister meines Erachtens nach unabdingbar. Die Rahmen sind entsprechend strapaziert und die Versicherungslösungen sind günstiger als Banken. Auch wenn die Beiträge bei den Banken eine Spur günstiger ausfallen, entstehen zahlreiche Nebengebühren. Nach einem vernünftigen Rating des Unternehmens ist eine Haftrücklassversicherung für Baumeisterbetriebe nur zu empfehlen", ist Helmut Tenschert überzeugt.
Richtige Versicherungssummen
Haftpflichtversicherungen sind in diesem Zusammenhang ebenfalls interessant, betont Tenschert. Die Styriawest, die sich als unabhängiger Versicherungsmakler auf Industrie, Bau- und Baunebengewerbe spezialisiert hat, bietet in diesem Bereich eigens auf die Branche zugeschneiderte Lösungen an. „Die Baubranche hat meist viel zu geringe Versicherungssummen in der Haftpflicht. Bei uns ist die Grunddeckungssumme mit 7,5 Millionen Euro festgesetzt, darunter versichern wir nichts. Höhere Summen sind selbstverständlich immer möglich", so Tenschert. Die individuelle Haftpflichtversicherung bietet über den gesetzlich vorgeschriebenen fünf Prozent ein Mehr an Leistungen wie etwa die Möglichkeit, Pönalen versichern zu können.
Eine weitere Möglichkeit, sich vor Kosten zu schützen, ist die Gewährleistungsversicherung. „Seit einem Jahr gibt es die Möglichkeit, Gewährleistungsansprüche zu versichern", erklärt Tenschert.
Die eigenständige Versicherung kann auch zur Haftpflichtversicherung als Bestandteil aufgenommen werden. Damit sichert sich der Baubetrieb gegen Gewährleistungsansprüche bis zur Vertragserfüllung und darüber hinaus ab.
Unterschätztes Risiko
Aus aktuellem Anlass wurde erst vor kurzem eine völlig neue Versicherung kreiert: die Umweltsanierungskostenversicherung. Nachdem im Nationalrat das Bundesumwelthaftungsgesetz beschlossen wurde und damit der EU-Richtlinie entsprochen wurde, entwickelten Experten diese Versicherungslösung. Das Gesetz sieht vor, dass bei einem Projekt, bei dem die Umwelt beeinträchtigt wird und ein Schaden entsteht, sofortige Maßnahmen zur Sanierung des Schadens erfolgen müssen – sobald der Bescheid der Behörde erfolgt. „Wichtig ist hierbei, dass auch Umweltorganisationen wie beispielsweise Greenpeace ein Antragsrecht auf Sanierung haben. Die Behörden leiten das umgehend an das Unternehmen weiter und dieses muss sofort reagieren, auch wenn es den Schaden nicht verursacht hat. Im Anschluss besteht zwar die Möglichkeit, einen Regressionsanspruch bei dem, der den Schaden verursacht hat, zu erheben, aber die Kosten sind umgehend zu tragen", erklärt Tenschert. „In Österreich wird dieser Sachverhalt nach wie vor unterschätzt. Hinzu kommt, dass zwar das Haftungsgesetz auf Bundesebene geregelt ist, allerdings die Biodervisität in die Regelung der Landesgesetze fällt", so Teschnert weiter.
Durch die Umweltsanierungskostenversicherung sind die Kosten der Maßnahmen bis zur Versicherungssumme gedeckt. So können sich Unternehmen vor einem großen finanziellen Schaden absichern. In Zusammenarbeit mit der Styriawest bietet die Bundesinnung Bau mit der Schlichtungsstelle eine außergerichtliche Instanz als Alternative zu Gerichtsverfahren. Damit kann nun eine Streitbeilegung ohne aufwändigen Bauprozess gelingen.
Maßgeschneiderter Rechtsschutz
Manfred Katzenschlager, Geschäftsführer der Bundesinnung Bau, erklärt, warum: „Aus Sicht der Bauwirtschaft ist es wichtig, Bauprozesse zu vermeiden. Streitigkeiten können nicht immer vermieden werden, allerdings soll mittels Schlichtungsstelle eine schnelle und kostengünstige Abwicklung möglich sein. Dadurch schaffen wir für betroffene Unternehmen eine Unterstützung zur außergerichtlichen Beilegung."
Pro Oberlandesgerichtssprengel wurde eine Schlichtungskommission mit je einem Richter und einem weiteren als Stellvertreter eingerichtet. Diese bestellen im Schlichtungsfall geeignete Sachverständige ihrer Wahl aus einer von der Bundesinnung Bau erstellten Liste. Der Antrag kann von einem Bauunternehmen mit einem schriftlichen von beiden Streitpartnern unterzeichneten Antrag, in dem der Konflikt beschrieben wird, beim zuständigen Landesgericht einbringen. Eine Pauschale in der Höhe von 1.900 Euro ist mit dem Antrag zu entrichten. „Diese Möglichkeit ist nicht nur finanziell und organisatorisch positiv zu bewerten, sondern auch psychologisch und ressourcentechnisch eine Hilfe. Wir sind sehr zuversichtlich, dass sich dieses Verfahren durchsetzen wird", ist Katzenschlager überzeugt.
Seit November 2009 wurden die Schlichtungsstellen an den Oberlandesgerichten in Wien, Linz, Innsbruck und Graz eingerichtet. Einige Fälle sind mittlerweile in Bearbeitung. Pro Streitfall sind sechs Monate anberaumt, um die Umstände zu klären – im Vergleich zu einem Bauprozess, der sich oft über Jahre zieht, können damit sowohl die Kosten als auch die zeitlichen Rahmenbedingungen massiv reduziert werden.
Rund um die Schlichtungsstelle bietet Styriawest maßgeschneiderte Lösungen im Rechtsschutz an. Falls es zu keiner außergerichtlichen Einigung durch die Schlichtungsstelle kommt, übernimmt die Rechtsschutzversicherung bei Prozessen mit hohem Streitwert auch die Kosten für gerichtliche Auseinandersetzungen, mit der der Unternehmer sein Recht verfolgen kann. „Kleine Fälle wie Mahnklagen regelt das Unternehmen selbst, aber im Falle eines Prozesses mit hohem Streitwert trägt die Versicherung das Risiko", erläutert Gunther Riedlsperger, Geschäftsführer Styriawest.
Im Rechtsschutzpaket der Styriawest ist vorgesehen, dass zuerst die Schlichtungsstelle aufgesucht wird. Dafür ist es notwendig, dass eine Einigung der Parteien darüber herrscht. Erste Anlaufstelle diesbezüglich sind die Landesinnungen. Ausgelegt ist dieses System hauptsächlich auf Großschäden. Das Ergebnis der Schlichtungsstelle ist in jedem Fall eine Empfehlung des Vorsitzenden, die nicht zwingend einzuhalten ist. Formulare für derartige Anträge sind vorgefertigt bei den Landesinnungen erhältlich. „Es war uns wichtig, auch hier den organisatorischen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Die Formulare wurden von Profis angefertigt, da gerade im Bau die richtige Sprache eine zentrale Rolle spielt", betont Wolfgang Alphart, Mitglied der Geschäftsleitung der Styriawest.
Das Interesse vonseiten der Baufirmen ist groß, wie Manfred Katzenschlager betont. Trotz des ersten relativ geringen Zeitraums, sind bereits einige Anträge bei den Schlichtungsstellen eingelangt, und es wird mit einem steten Anstieg gerechnet. „Selbstverständlich dauert es seine Zeit, bis sich neue Produkte am Markt durchsetzen", ist Gunther Riedlsperger überzeugt. Der Schlichtungsstelle wird jedenfalls eine positive Zukunft prognostiziert. „Es ist eine innovative Sache, die auch bereits im Umland wie etwa in Bayern großes Interesse geweckt hat – da es noch kein vergleichbares Angebot gibt", freut sich Helmut Tenschert über den raschen Erfolg der Schlichtungsstelle.
Diana Danbauer
Versicherungen für die Bauwirtschaft
Schlichtungsstelle als Alternative zum Bauprozess
Die Bundesinnung Bau hat in Zusammenarbeit mit der Styriawest eine Schlichtungsstelle geschaffen.
Die außergerichtliche Streitbeilegung durch die Schlichtungsstelle bietet Bauunternehmen eine Regelung in ökonomischer Form, die in relativ kurzer Zeit mit geringen Kosten zu einem Vergleichsvorschlag führen soll.
Anlaufstelle und Informationen bei der Bundesinnung Bau www.bau.or.at

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