Recht/Steuer
07.05.2010
Der neue Kinderfreibetrag
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Anders als der Kinderabsetzbetrag wird der Kinderfreibetrag vor Anwendung des Steuertarifs vom Einkommen abgezogen. Steuerpflichtige in der höchsten Progressionsstufe zahlen damit um 50 Prozent des Freibetrags weniger Steuer.
Der Kinderfreibetrag beträgt wahlweise wenn er nur von einem Steuerpflichtigen geltend gemacht wird: 220 Euro jährlich wenn er von zwei Steuerpflichtigen für dasselbe Kind geltend gemacht wird: 132 Euro jährlich pro Person und erhöht sich in diesem Fall auf sogar auf 264 Euro; eine Geltendmachung des Kinderfreibetrages durch beide Elternteile wird vor allem dort relevant sein, wo beide steuerrelevante Einkünfte erzielen.
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