Bau-/SiGe-Koordination
12.03.2009
Stellenwert muss steigen
Unter dem Motto „bilden und genießen“ lädt Weiss & Partner Bauberatung und Software, bereits zum 5. Erfahrungsaustausch zum Thema Baukoordination, SicherÂheits- und Gesundheitsschutz für den Bau. Der Bericht über das jüngste OGH-Urteil – nach einem tödlichen Unfall auf einer Baustelle wurden der Bauherr, der Baukoordinator, der Generalunternehmer wie auch zwei Subunternehmer verurteilt – garantiert spannende Diskussionen. Maßgebliche Bestimmungen des BauKG wurden missachtet, unter anderem die Bestellung eines Planungskoordinators in der Planungsphase, die rechtzeitige Erstellung eines SiGe-Plans und eine entsprechende Umsetzung in der Bauausführung. „Das Urteil bekräftigt erstmals auch die Fürsorgepflicht entsprechend § 1169 ABGB des Bestellers von Subfirmen. Dieses Faktum ist in der Bauwirtschaft noch weitgehend unbekannt.“
„Das Engagement zur praktischen Umsetzung vom Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen nach dem Bauarbeiten-Koordinationsgesetz (BauKG) und Bauarbeiterschutz-Verordnung (BauV) lässt in Österreich immer noch zu wünschen übrig. Obwohl die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass ein Unterschätzen des Themas letztlich nur zu Nachteilen für den Bau- oder Generalunternehmer führt.“ Die vor wenigen Tagen veröffentlichte Auva-Unfallstatistik belegt für 2008, dass die Unfallzahlen auf Baustellen nach vielen Jahren erstmals wieder ansteigen. Bauherren, Baukoordinatoren, Generalunternehmer und alle ausführenden Firmen sowie Sub-Firmen sind in ihrer Verantwortung gefordert.
Die Koordination von Bauarbeiten wird im BauKG (Bauarbeitenkoordinationsgesetz BGBl. I 37/1999) sowie im § 8 ASchG (Arbeitnehmerschutzgesetz BGBl. Nr 450/1994) geregelt. Das BauKG soll durch Koordinierung bei Vorbereitung und Durchführung von Bauarbeiten die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen erhöhen. Erreicht soll dies dadurch werden, dass zum Beispiel gemeinsame Sicherheitseinrichtungen wie Gerüste oder Geländer so ausgebildet werden, dass sie zum Schutz der Arbeitnehmer von verschiedenen Arbeitgeber geeignet und im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (neben anderen Maßnahmen) festgelegt werden. Verantwortlich für die Umsetzung sind die Bauherren bzw. Projektleiter, beschränkt auf die jeweiligen Bauphasen oder für ihren Aufgabenbereich der Koordinator.
Hilfestellung
„Zehn Jahre Bauarbeiten-Koordination in Österreich sind Grund genug für eine Zwischenbilanz und einen Ausblick in die Zukunft. Anhand von neuesten, wegweisenden Gerichtserkenntnissen wollen wir mithilfe von Experten unseren Kollegen am Bau eine Unterstützung bieten, um zukünftig Arbeitsunfälle und mögliche Haftungsfälle für alle Vertragspartner auf Baustellen zu vermeiden“, erklärt Franz Weiss.
Mit dem bereits 2. SiGePlan-Wettbewerb Europas werden Baukoordinatoren für ihre Arbeit ausgezeichnet. Die eingereichten ÂSiGe-Pläne werden durch eine internationale Jury bewertet. Allen Tagungsteilnehmern bietet sich dadurch gleichzeitig eine einzigartige Gelegenheit vom Praxis-Know-how der SiGe-Pläne zu profitieren. Personenstrafrecht (nach Strafgesetzbuch – StGB) und Unternehmensstrafrecht (nach Verbandsverantwortlichkeitsgesetz – VbVG) beginnen parallel zu wirken.
Weiss zeigt die neueste Gerichtspraxis: „Nach Arbeitsunfällen besteht für den Richter die Möglichkeit, neben dem bisher bekannten Personenstrafrecht, StGB, auch das Unternehmen als Ganzes nach dem Unternehmensstrafrecht, VbVG, in einem Parallelverfahren zu verurteilen. Als Delikt nach dem VbVG gilt vor allem das Organisationsverschulden von Gesellschaften, also das Versäumnis von technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen, welche einen Arbeitsunfall vermeiden könnten. Nach unseren Informationen soll es bereits 44 derartige Verfahren geben.“
Gisela Gary
aus: bauzeitung 10/09, S. 14

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